Altgeräterücknahme

Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die Wichtigsten sind hier zusammengestellt.
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Als Altgeräte bezeichnet man Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind werden als Altgeräte. Besitzer von Altgeräten sollten diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall sammeln. Insbesondere Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in ein spezielles Sammel- und Rücknahmesystem.

2. Umweltgerechte Entsorgung von Batterien, und Akkus 
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.  Haushalts-Batterien und -Akkus können in unseren Häusern abgegeben werden. Zudem können Batterien und Akkus überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bitte kleben bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien geben Sie bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.

Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, entfernen Sie  bitte vor der Abgabe aus den Geräten. 

Batterien sind durch dieses Zeichen, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen gekennzeichnet:

Umweltgerechte Entsorgung von Batterien, und Akkus

2. Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen
Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben. Außerdem findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de

Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampenkönnen geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf. Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektroaltgeräten.

3. Umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den vom ElektroG genannten Sammelstellen der Hersteller oder Vertreiber abgeben. Einen Wertstoffhof in Ihrer Nähe finden Sie unter: Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den vom ElektroG genannten Sammelstellen der Hersteller oder Vertreiber abgeben. Einen Wertstoffhof in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.take-e-back.de 

 Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind  Rücknahmepflichtig Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben grundsätzlich eine geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. 
 Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

Umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten
5. Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.



6. Hinweise zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.

Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: